Gemeinsame Interessenwahrnehmung für Eigenversorgung
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Gemeinsame Interessen­wahr­neh­mung bei der dezentralen Stromversorgung zu EEG-Umlage, Abrechnung und Informationspflichten nach EEG und EnWG

Das EEG wird bei der Eigenversorgung vom Förderinstrument zur Bremse.

 

Zum Teil ist dies auf die Vielzahl offener Fragen zu Begriffen wie "Betreiber", "Verbraucher" und "Stromlieferung" zurückzuführen. Viele Betroffene haben Schwierigkeiten damit, wenn ein Familienvater als Elektrizitätsversorgungsunternehmen gelten soll, weil die Oma in der Einliegerwohnung Strom aus der Familien-Solaranlage verbraucht, eine WEG mit Gemeinschafts-Stromerzeugungsanlage oder ein  Gemeinschaftsbetrieb keine Eigenversorger sein sollen, während das gleiche Haus in der Hand einer einzigen "juristischen Person" als Eigenversorgung zu organisieren ist. 

 

Wir gehen diese Fragen bereits heute an. Aber wir brauchen Verbündete. Machen Sie mit!

 

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Landesverband Franken e.V. gründet einen Solidarfonds zur gemeinsamen Interessenwahrnehmung, Informationsaustausch und Führung von Musterprozessen. Weitere Vereine und Verbände sind eingeladen, sich an der Trägerschaft zu beteiligen.

 

Dezentrale Elektrizitätsversorger, Unternehmen und Immobilienbesitzer, die auf einem Grundstück  Eigenversorgung betreiben oder betreiben wollen, Anlagenbetreiber bzw. Betreiber von Stromerzeugungsanlagen (insbesondere KWK- und EE-Anlagen einschließlich Photovoltaik (PV), Wasserkraft, Windenergie, Biogas und hocheffiziente BHKW), Projektierer, Berater und Letztverbraucher können teilnehmen.

 

Sie bestimmen Ihren Beitrag. Der Mindestbeitrag ist lediglich 25 €.

 

Der Beitrag gilt als Spende an den von Ihnen bestimmten Trägerverein mit der Bestimmung, das Geld für den Solidarfonds, d.h. für Gutachten, Informationen oder Musterprozesse zugunsten der dezentralen Erzeugung, des Vor-Ort-Verbrauchs und der Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien und hocheffizienten KWK zu verwenden. Die Trägervereine entscheiden über die Verwendung einvernehmlich, notfalls mit Mehrheit nach Maßgabe der Spendenanteile. Sollte der Fonds aufgelöst werden müssen, werden die anteiligen Restbeträge der Spenden an die Vereine ausgezahlt.  Der Grundbeitrag soll dazu dienen, den Fonds überhaupt ins Leben zu rufen, grundlegende Informationen wie diese Internetseite und interne Hilfestellungen für die Mitglieder zu finanzieren und Risiken, z.B. aus Musterprozessen zu decken, die durch projektbezogene Beiträge nicht gedeckt sind.

 

Weitere Beiträge sollen projektbezogen z.B. für bestimmte Gutachten und Prozesse eingeworben werden. Diese Beiträge können auch darin bestehen, dass Sie die Tätigkeit von Rechtsanwälten, Gutachtern o.ä. in ihrem eigenen Interesse (mit-)finanzieren, aber die Ergebnisse für alle Betroffenen zur Verfügung stellen.

 

Der Fonds wird ins Leben gerufen und die Beiträge werden eingefordert,

sobald wir für mindestens 2.500 € Zusagen haben.

 

 


 

Einige Informationen zur Eigenversorgung haben wir bereits hier für Sie zusammengestellt.

 


Ich nehme teil und sage einen Beitrag zu:

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Wir sind an einer Mitwirkung als Träger interessiert:

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Unsere Unterstützer


 

 

 

http://www.dgs-franken.de/home/

 

 

 

 http://sonnenkraft-freising.de/

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Weitersagen:

 

Diese Seite wird von der Rechtsanwaltskanzlei NÜMANN + SIEBERT in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie Franken zur Verfügung gestellt. Wir suchen noch weitere Verbände, Vereine, Juristen und Betroffene zur aktiven Mitarbeit. Melden Sie sich unter 

 

Email: solidarfonds@nuemann-siebert.com  oder
Telefon: 0721 570409330


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